1888 |
Fischereigesetz: 1. gesetzliche Grundlage gegen die Verschmutzung der Gewässer |
1937 |
Erstes Gewässerschutzgesetz in der Schweiz |
1953 |
Aufnahme eines Gewässerschutzartikels in die Bundesverfassung |
1966 |
Im Auftrage des RR des Kt. SZ erfolgte eine kanalisationstechnische Vergleichsstudie durch das Ingenieurbüro Kuster und Hager. Als Bestvariante wurde ausgewiesen
- Die Gemeinden Altendorf, Lachen Wangen, Galgenen und der westliche Teil von Schübelbach (Teile des Dorfes Siebnen) bilden die ARA Untermarch.
- Die Gemeinde Reichenburg und der östliche Teil der Gemeinde Schübelbach (Dörfer Buttikon, Schübelbach / Teile von Siebnen) bilden die ARA Obermarch.
- Tuggen und die Gemeinden im Wägital bilden Insellösungen.
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1966 |
Gründung des Zweckverbandes ARA Obermarch durch die Gemeinden Schübelbach und Reichenburg. Der Verband bezweckt den Bau, Betrieb und Unterhalt von gemeinsamen Abwasseranlagen in der Obermarch. |
1968 |
Probleme bei der Standortfrage der ARA. Das Land östlich des Wildbachkanals befindet sich im Eigentum der Linthebene Melioration und soll als Massenland für den Autobahnbau der A3 dienen. Das Grundstück westlich des Wildbachs ist im Eigentum der Genossame, welche schon für den Autobahnbau grössere Flächen abtreten musste. Da die Linthebene-Melioration nach zähen Verhandlungen Hand bot, konnte der Zweckverband das Grundstück rechtsseitig des Wildbachkanals im Neugut erwerben. Dieser Standort bietet den Vorteil, dass das gesamte Abwasser aus den Verbandsgemeinden im natürlichen Gefälle zur Anlage fliesst. Auch die Erschliessung der ARA ist einfacher, weil auf der Westseite zusätzlich eine Brücke über den Schwerzibach erforderlich wäre mit Zusatzkosten von CHF 50‘000. |
1970 |
Der Landerwerb für die ARA und die Erschliessungsfrage ist unter Dach. Der Standort der Anlage liegt im Kt. SG, der Ablauf in den Vorfluter im Kt. SZ. Der Kostenvoranschlag für die Sammelkanäle, die Pump- und RWKB sowie die zentrale ARA beläuft sich auf 7,295 Mio CHF. Die Gemeinde Benken verzichtet auf ihr Versorgungsmonopol bezüglich elektrischer Energie. Das EW Schübelbach übernimmt. |
1971 |
Die Bauleitung der Nationalstrasse N3 verlangt für jeden Bachdurchlass eine Kostenbeteiligung in der Höhe von CHF 267‘000. Nach zähen Verhandlungen können diese Kosten abgewendet werden. |
1972 |
Am 19. September erteilt die Gemeinde Benken die Baubewilligung für das Betriebsgebäude. Einen Monat später erfolgt der Spatenstich und der Baubeginn der ARA Obermarch. Die RWKB (Regenwasserklärbecken) Mühlemoos und Büelbach nehmen den provisorischen Betrieb auf. |
1973 |
Bei den RWKB Dorf und Hirschlen sind die Bauarbeiten im Verzug. Am 23. Februar ist Aufrichtefeier für das Betriebsgebäude. Am 18. Dezember erfolgt die Trockenabnahme und 3 Tage später geht die ARA in den probeweisen Betrieb. Im Prüfprotokoll steht: «ARA funktioniert einwandfrei». Auf die Ausschreibung der Klärwärterstelle gehen 7 Bewerbungen ein. Gewählt wird als erster Klärwärter der ARA Obermarch: Walter Kistler-Rist |
1974 |
Inbetriebnahme der Abwasserreinigungsanlage, nachdem die Gemeinde Reichenburg am 2. Juli ohne Absprache Abwasser auf die ARA abgeleitet hat. |
1998-2001 |
Neubau biologische Abwasserreinigung mit SBR (Sequencing-Batch-Reactor-Verfahren) deutsch: Sequenzielles Biologisches Reinigungsverfahren; Verfahren mit 10'000 Einwohnergleichwerten |
2001-2005 |
Sanierungsarbeiten Rechenanlage, Sandfang, Vorklärbecken und Schlammbehandlung |
2006 |
Ersatz 1. BHKW (Blockheizkraftwerk) durch ein BHKW mit 27 kW Leistung. |
2011-2012 |
Entwässerung Überschussschlamm |
2013-2016 |
Neubau des dritten SBR-Reaktors (Ausbau auf 15'000 EG), Erneuerung der Rechenanlage und des Einlaufhebewerkes |
2018-2019 |
Erstellung eines Stahlbaus mit Faulschlammentwässerung |
2019 |
Inbetriebnahme 2 BHKW mit je 14 kW Leistung |
2022-2023 |
Neubau Werkstatt und Schulungsraum. Ab 2023 Abbruch der alten - und Neubau der Sanitäranlagen |